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Amt Lützow-Lübstorf

Vorschaubild Amt Lützow-Lübstorf

Dorfmitte 24
19209 Lützow

(038874) 3020
(038874) 30299

E-Mail:
Homepage: www.luetzow-luebstorf.de


Aktuelle Meldungen

Wahl neuer Schiedspersonen

Im Juni 2024 endet die Amtszeit der in der Schiedsstelle des Amtes Lützow-Lübstorf tätigen Schiedspersonen. Aus diesem Grund suchen wir wieder zwei interessierte Einwohner unseres Amtsbereiches, die Interesse haben, dieses Ehrenamt für eine Amtsdauer von 5 Jahren auszuüben.


Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

 

Im § 4 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern – SchStG M-V ist zur Eignung für das Schiedsamt folgendes festgelegt:


Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden:

 

  1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

     

  2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

     

  3. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.


Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

 

  1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

     

  2. nicht im Bereich des Amtes Lützow-Lübstorf wohnt.


Alle interessierten Einwohner unseres Amtsbereiches, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, können sich für das Ehrenamt als Schiedsperson bewerben. 
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. 


Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.schiedsamt.de


Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis spätestens zum 28.April 2024 an das 
Amt Lützow-Lübstorf, Dorfmitte 24, 19209 Lützow oder per Mail an:  


Sollten Ihrerseits Fragen zu dem Ehrenamt bestehen, können Sie sich gerne im Vorfeld bei Frau Fanter unter der Telefonnummer 038874/302-21 informieren.

 

Fanter
Fachdienstleiterin Zentrale Dienste und Soziales
 

Foto zur Meldung: Wahl neuer Schiedspersonen
Foto: Wahl neuer Schiedspersonen

Digitaler Mängelmelder Klarschiff. MV jetzt auch im Amtsbereich Lützow-Lübstorf möglich

Ob volle Papierkörbe, defekte Straßenlaternen, lose Gehwegplatten, Müllablagerungen, Straßenschäden -  Hinweise können Sie nun über die Online-Plattform Klarschiff.MV melden. Alle Anliegen werden dann in Ihrem Auftrag zur direkten Bearbeitung an die zuständige Stelle weitergeleitet. Der Bearbeitungsstatus aller Anliegen kann jederzeit transparent auf der Anliegenkarte einsehen werden. Über den Bearbeitungsstand Ihres gemeldeten Anliegens werden Sie automatisch per E-Mail informiert.

 

Amtsverwaltung >> Bürgerservice >> Schadensmeldungen

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Foto zur Meldung: Digitaler Mängelmelder Klarschiff. MV jetzt auch im Amtsbereich Lützow-Lübstorf möglich
Foto: Digitaler Mängelmelder Klarschiff. MV jetzt auch im Amtsbereich Lützow-Lübstorf möglich

Bekanntmachung über die Durchführung von Vermessungsleistungen für den Bau der B104, Ortsumgehung zwischen B106 und Paulsdamm

Das SBA Schwerin plant die Verlängerung der Ortsumgehung Schwerin (B 104) zwischen dem Knotenpunkt B 104 / B 106 und der Seewarte/Paulsdamm. Zur Vorbereitung der Planung finden Vermessungsarbeiten statt.

[Bekanntmachung_B104_OU-Schwerin_Vermessung]

[Gemarkungen_B104_OU-Schwerin]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung über die Durchführung von Vermessungsleistungen für den Bau der B104, Ortsumgehung zwischen B106 und Paulsdamm
Foto: Bekanntmachung über die Durchführung von Vermessungsleistungen für den Bau der B104, Ortsumgehung zwischen B106 und Paulsdamm

Bekanntmachung über die Durchführung von Vermessungsleistungen für den Bau der B104, Ortsumgehung zwischen B106 und Paulsdamm

Das SBA Schwerin plant die Verlängerung der Ortsumgehung Schwerin (B 104) zwischen dem Knotenpunkt B 104 / B 106 und der Seewarte/Paulsdamm. Zur Vorbereitung der Planung finden Vermessungsarbeiten statt.

[Bekanntmachung_B104_OU-Schwerin_Vermessung]

[Gemarkungen_B104_OU-Schwerin]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung über die Durchführung von Vermessungsleistungen für den Bau der B104, Ortsumgehung zwischen B106 und Paulsdamm
Foto: Bekanntmachung über die Durchführung von Vermessungsleistungen für den Bau der B104, Ortsumgehung zwischen B106 und Paulsdamm

Nach Busverweis von Kindern: NAHBUS kündigt Konsequenzen an

NAHBUS hat den Sachverhalt vom 17. August 2022, als ein Busfahrer zwei 10- und 12-jährige Schüler auf der Fahrt von Neukloster nach Zurow aufgrund der Nichteinhaltung der Maskenpflicht des Busses verwiesen hat, intensiv geprüft. Dabei wurde ein Fehlverhalten des Busfahrers festgestellt. Es ist gesetzlich geregelt, dass Kinder unter 14 Jahren nur dann von der Beförderung ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie einer Vertrauensperson oder der Polizei übergeben werden. Das ist in diesem Fall nicht geschehen. Auch wurde die NAHBUS Leitstelle nicht über den Vorfall informiert.
NAHBUS bedauert den Vorfall zutiefst und entschuldigt sich für das Verhalten des Mitarbeiters. Als Konsequenz wird der Vorfall arbeitsrechtlich geahndet. 
Das Unternehmen betont aber, dass seine Fahrerinnen und Fahrer insbesondere auf die jungen Fahrgäste stets ein wohlwollendes Augenmerk legen.


Pressekontakt:
NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Silke Fischer – Marketing
Wismarsche Str. 155
23936 Grevesmühlen
Tel. 03881/7888-56
E-Mail:

 

Foto zur Meldung: Nach Busverweis von Kindern:  NAHBUS kündigt Konsequenzen an
Foto: Nach Busverweis von Kindern: NAHBUS kündigt Konsequenzen an

Bauarbeiten B105 Gägelow: Busse werden umgeleitet

Ab Montag, 5. September 2022 wird die B105 innerhalb der Ortslage Gägelow aufgrund von Baumaßnahmen voll gesperrt. Somit können einige Haltestellen in Gägelow und Proseken nicht mehr in vollem Umfang bedient werden. Im ersten Bauabschnitt, der voraussichtlich bis zum 9. Oktober 2022 dauern wird, werden die betroffenen Linienverbindungen über Zierow und Wisch umgeleitet. Innerhalb dieser Bauphase gilt für die Linien 1, 2, 240, 241, 250, 330, 400, 401 und 402 ein Sonderfahrplan. Zusätzlich wird am Abzweig nach Zierow/Wisch eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Diese Sonderfahrpläne können auf der NAHBUS Webseite unter www.nahbus.de/fahrplan eingesehen werden.

 


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Foto zur Meldung: Bauarbeiten B105 Gägelow: Busse werden umgeleitet
Foto: Bauarbeiten B105 Gägelow: Busse werden umgeleitet

Angebot für Neu-Abonnenten: „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“: Bitte Vorlaufzeiten beachten

NAHBUS bietet allen künftigen Neu-Abonnenten ein zeitlich begrenztes Sonderangebot bis 31. Dezember 2022 an: das „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“. Das Angebot richtet sich an Fahrgäste, die bisher noch keinen Abo-Vertrag bei NAHBUS hatten oder an diejenigen, deren letzter Abo-Vertrag bereits seit mehr als einem Jahr ausgelaufen ist.

 

Neu-Abonnenten, die bis spätestens zum 31. Dezember 2022 bei NAHBUS einen Vertrag über ein „Schnupper-Abo“ abschließen, zahlen pro Geltungsmonat nur den halben Preis des sonst üblichen Abo-Tarifes. Somit kann man z.B. in Wismar bereits für 21 Euro (statt 42 Euro) pro Monat Busfahren oder das Gesamtnetz für 42,50 Euro (statt 85 Euro) pro Monat nutzen. Für Schüler/Azubis/Studenten gilt das Sonderangebot gleichermaßen (hier ist eine Stammkarte erforderlich).

 

Ticket

Preisstufe A

Preisstufe B

Preisstufe C

Regulär

-50%

Regulär

-50%

Regulär

-50%

Vollzahler

42,00

21,00

82,00

41,00

85,00

42,50

Schüler/Azubi

37,50

18,75

71,00

35,50

72,00

36,00

(Preise pro Monat)

 

Das „Schnupper-Abo für 3 Monate“ hat eine feste Laufzeit von 3 Kalendermonaten, verlängert sich nicht automatisch und muss nicht extra gekündigt werden. So muss kein Fahrgast die Befürchtung haben, in eine „Abo-Falle“ zu geraten. Die monatlichen Beiträge werden per Lastschrift vom Konto des Fahrgastes eingezogen. Die Abo-Karten werden per Post zugesendet.

 

Aufgrund der Banklaufzeiten für das Lastschriftverfahren sowie der erforderlichen Postlaufzeiten für den Versand der Abo-Karten gilt: 
Die Antragsstellung für das Schnupper-Abo muss jeweils bis spätestens zum 10. Tag des Vormonats erfolgen, wenn im Folgemonat mit dem Abo begonnen werden soll (ein späterer Laufzeitbeginn ist aber möglich; allerspätestens aber zum 1. Februar 2023). Das bedeutet: 

 

Antragseingang bei NAHBUS bis

(Datum Poststempel)

3 Monate Abo-Laufzeit von ... bis ..

10. September 2022

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

10. Oktober 2022

1. November 2022 bis 31. Januar 2023

10. November 2022

1. Dezember 2022 bis 28. Februar 2023

10. Dezember 2022

1. Januar 2023 bis 31. März 2023

11.-31. Dezember 2022

Je nach Eingangsdatum und aufgrund der Feiertage wird ein Laufzeitbeginn zum 1. Januar 2023 angestrebt, ist aber ggf. erst zum 1. Februar 2023 möglich.

 

Weitere Informationen sowie der Abo-Antrag für das „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“ sind auf der NAHBUS Webseite zu finden unter: www.nahbus.de/tickets-tarife


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Foto zur Meldung: Angebot für Neu-Abonnenten: „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“:  Bitte Vorlaufzeiten beachten
Foto: Angebot für Neu-Abonnenten: „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“: Bitte Vorlaufzeiten beachten

Jetzt einsteigen: Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis

Zum 31. August 2022 endet das bundesweite 9-Euro-Ticket. Als Nachfolgeangebot bietet NAHBUS seinen Fahrgästen ab September eine zeitlich begrenzte Sonderaktion an, nämlich das „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“. Das bedeutet: Wer jetzt einen Vertrag über ein „Schnupper-Abo“ bis spätestens zum 31. Dezember 2022 bei NAHBUS abschließt, zahlt pro Monat nur den halben Preis des sonst üblichen Abo-Tarifs. Somit kann man in Wismar bereits für 21 Euro (statt 42 Euro) pro Monat Busfahren oder das Gesamtnetz für 42,50 Euro (statt 85 Euro) pro Monat nutzen. Für Schüler/Azubis gilt das Sonderangebot gleichermaßen.

 

 

Ticket                  Preisstufe A            Preisstufe B             Preisstufe C
                       Regulär   -50%        Regulär   -50%         Regulär    -50%
Vollzahler         42,00     21,00        82,00      41,00         85,00      42,50
Schüler/Azubi   37,50     18,75        71,00      35,50         72,00      36,00


(Preise pro Monat)

 

„Viele Fahrgäste haben den ÖPNV dank des 9-Euro-Tickets kennengelernt. Daher möchten wir Fahrgästen, die bisher noch kein Abo bei NAHBUS abgeschlossen haben, ein attraktives Einstiegsangebot unterbreiten, in die Abo-Welt hinein zu schnuppern und die Vorteile des Busfahrens mit NAHBUS zu erleben“, so Jörg Lettau, Geschäftsführer bei NAHBUS. 

Das „Schnupper-Abo für 3 Monate“ hat eine feste Laufzeit, verlängert sich nicht automatisch und muss nicht extra gekündigt werden. So muss kein Fahrgast die Befürchtung haben, in eine „Abo-Falle“ zu geraten. Die monatlichen Beiträge werden per Lastschrift vom Konto des Fahrgastes eingezogen. Die Abo-Karten werden per Post zugesendet.

Weitere Informationen sowie der Abo-Antrag für das „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“ sind auf der NAHBUS Webseite zu finden unter: www.nahbus.de/tickets-tarife


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Foto zur Meldung: Jetzt einsteigen: Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis
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Schulanfang: Maskenpflicht im ÖPNV besteht auch weiterhin

Am Montag, 15. August 2022 beginnt für die Schüler in Mecklenburg-Vorpommern das neue Schuljahr. NAHBUS weist darauf hin, dass im ÖPNV weiterhin die Maskenpflicht besteht. Dieses gilt auch für die Schülerbeförderung in den Bussen, selbst wenn an den Schulen das Tragen einer Maske nicht mehr vorgeschrieben sein sollte. Daher bittet NAHBUS die Eltern darauf zu achten, ihren Kindern für die Schulbusfahrt eine Maske mitzugeben.

 

 

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Foto zur Meldung: Schulanfang: Maskenpflicht im ÖPNV besteht auch weiterhin
Foto: Schulanfang: Maskenpflicht im ÖPNV besteht auch weiterhin

Fahrplanoptimierungen und neue Haltestellen ab 15. August

Fahrplanoptimierungen und neue Haltestellen ab 15. August

Am Montag, 15. August 2022 beginnt für die Schüler in Mecklenburg-Vorpommern das neue Schuljahr. NAHBUS hat einige Fahrplanoptimierungen vorgenommen, um dem geänderten Bedarf an den Schülerverkehr zum neuen Schuljahr zu entsprechen. So wurden z.B. die folgenden Haltestellen neu in den Fahrplan mit aufgenommen:
•    Ziethen Wietingsbek (bedient durch Linie 131 und 146)
•    Hof Mummendorf Ausbau (bedient durch Linie 341, 342)
•    Grieben Lübseer Weg (bedient durch Linie 342)
•    Retelsdorfer Weg (bedient durch Linie 351)

Auf den Linien 161 wird es morgens eine zusätzliche Fahrt um 6.16 Uhr ab Gadebusch Industriestraße (über Güstow, Stresdorf und Möllin) zum Anschluss an die Linie 148 nach Schwerin Am Tannenhof geben.

Die Linie 390 von Schönberg über Dassow und Klütz nach Boltenhagen/Weiße Wiek fährt ab 15. August ebenfalls morgens einmal häufiger: Abfahrt am Schönberger Bahnhof ist um 7.35 Uhr, Ankunft an der Weißen Wiek um 8.29 Uhr.

Die Fahrpläne mit Gültigkeit ab 15. August 2022 sowie eine Übersicht der Fahrplanänderungen sind auf der NAHBUS Webseite unter www.nahbus.de einsehbar.

Die neuen Schülerzeitkarten werden über die Schulen an den ersten Schultagen ausgegeben. Schüler, die bisher noch kein Passbild abgegeben haben, werden gebeten, dieses umgehend nachzuholen.
 

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Foto zur Meldung: Fahrplanoptimierungen und neue Haltestellen ab 15. August
Foto: Fahrplanoptimierungen und neue Haltestellen ab 15. August

Holzklau ist kein Kavaliersdelikt

Holzklau ist kein Kavaliersdelikt

 

In den Wäldern die sich im Besitz des Landes Mecklenburg Vorpommern und des Zweckverbandes „Schaalsee-Landschaft“ befinden, wird immer wieder Holz gestohlen. Besonders dreist gehen die Holzdiebe in den Wäldern rund um Badow vor; hier wurden zahlreiche Bäume gefällt sowie Totholz aus Windbruch aufgearbeitet und abtransportiert. Es handelt sich dabei keinesfalls um einen Kavaliersdelikt sondern um Diebstahl, der strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Wälder des Landes Mecklenburg Vorpommern, die durch das Amt für das Biosphärenreservat Schaalsee verwaltet werden, wurden dem Land vom Bund mit der Maßgabe übertragen, diese naturnah zu entwickeln und aus der Nutzung zu nehmen. „Waldwildnis“ ist in Deutschland sehr selten geworden, was fatale Folgen für die biologische Vielfalte in hat. Da Totholz in all seinen Verfallsstadien normalerweise in großen Mengen in Wäldern vorhanden ist, haben sich viele Tier- und Pflanzenarten darauf spezialisiert. In aufgeräumten Wäldern haben diese Arten keinen Lebensraum mehr. Während intensiv genutzte Nadelwälder in ihrem ökologischen Wert landwirtschaftlichen Monokulturen gleichzusetzen sind, herrscht in nicht genutzten Wäldern eine enorme Artenvielfalt. Ungenutzte Waldbereiche sind daher keineswegs nutzlos und nicht zur Selbstbedienung freigegeben. Die Biosphärenreservatsverwaltung wird ihre Waldgebiete in Zukunft verstärkt kontrollieren und bei Holzdiebstahl Anzeige erstatten.  

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Foto zur Meldung: Holzklau ist kein Kavaliersdelikt
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