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Amt Lützow-Lübstorf

Vorschaubild Amt Lützow-Lübstorf

Dorfmitte 24
19209 Lützow

(038874) 3020
(038874) 30299

E-Mail:
Homepage: www.luetzow-luebstorf.de


Aktuelle Meldungen

Hohe Waldbrandgefahr!

Aktuell gilt die höchste Waldbrand­gefahrenstufe " 4 " in Teilen des Landkreis Nordwestmecklenburg:

 

Meldungen - Löschwasser- und Hydrantenkataster Nordwestmecklenburg (geoport-nwm.de)

 

Waldbrandschutz - Wald-MV

Hohe Waldbrandgefahr!

Aktuell gilt die höchste Waldbrand­gefahrenstufe " 4 " in Teilen des Landkreis Nordwestmecklenburg:

 

Meldungen - Löschwasser- und Hydrantenkataster Nordwestmecklenburg (geoport-nwm.de)

 

Waldbrandschutz - Wald-MV

Fahrplan während der Osterferien

Vom 14.-23. April 2025 sind Schulferien (Osterferien) in Mecklenburg-Vorpommern. Daher werden alle Fahrten, die im Fahrplan mit einem "S" gekennzeichnet sind ("S" bedeutet: fährt nur an Schultagen), nicht durchgeführt.

 

Das NAHBUS Service-Center am ZOB Wismar ist während der Osterferien wie folgt geöffnet:

 

  • Montag, 14. April: 8.00 - 11.00 Uhr

  • Dienstag, 15. April: 8.00 - 16.00 Uhr

  • Mittwoch, 16. April: 8.00 - 16.00 Uhr

  • Donnerstag, 17. April bis Sonntag, 27. April: geschlossen

 

 

Pressekontakt:
NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Silke Fischer – Marketing
Wismarsche Str. 155
23936 Grevesmühlen
Tel. 03881/7888-56
E-Mail:

Foto zur Meldung: Fahrplan während der Osterferien
Foto: Fahrplan während der Osterferien

Geschäftsführerwechsel bei NAHBUS

Das kreiseigene Verkehrsunternehmen NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH bekommt einen neuen Geschäftsführer: 
Herr Oliver Kriegel tritt zum 1. Juli 2025 die Nachfolge von Herrn Jörg Lettau an, der ab 
17. März 2025 nicht mehr als Geschäftsführer von NAHBUS tätig sein wird. Wir danken Herrn Lettau für seine wertvolle Arbeit und sein großes Engagement für NAHBUS.

In der Übergangsphase werden die laufenden Geschäfte von Herrn Mario Freytag als Prokurist und Herrn Volker Wittke als Betriebsleiter geführt, die einen reibungslosen Übergang bis zur Tätigkeitsaufnahme durch Herrn Kriegel sicherstellen werden.

 

 

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NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Silke Fischer – Marketing
Wismarsche Str. 155
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Foto zur Meldung: Geschäftsführerwechsel bei NAHBUS
Foto: Geschäftsführerwechsel bei NAHBUS

5-tägiger Warnstreik im ÖPNV: NAHBUS fährt nach einem Notfahrplan

Die Gewerkschaft Verdi hat zu einem 5-tägigen Warnstreik im Nahverkehr aufgerufen. Auch NAHBUS ist von diesem Streik betroffen. Gestreikt wird an folgenden Tagen:

  • Donnerstag, 13. März 2025

  • Freitag, 14. März 2025

  • Montag, 17. März 2025

  • Dienstag, 18. März 2025

  • Mittwoch, 19. März 2025

An den Streiktagen wird NAHBUS dennoch mit Hilfe seiner Partnerunternehmen auf den Taktlinien und im Stadtverkehr Wismar einen Notbetrieb mit eingeschränktem Fahrplan sicherstellen. Die klassischen Schülerlinien verkehren jedoch nicht. Eltern werden gebeten, die Beförderung zu und von den Schulen anderweitig zu organisieren.

Die folgenden Linien fahren an den 5 Streiktagen nach einem Notfahrplan. Alle anderen Linien verkehren nicht – einzige Ausnahme: Die Stadtverkehrslinie 30 in Grevesmühlen verkehrt regulär.

Taktlinien:

Stadtverkehr Wismar:

  • 130

  • 131

  • 140

  • 145

  • 230

  • 235

  • 240

  • 245

  • 325 (innerörtlicher Verkehr in Boltenhagen)

  • 330

  • 335

  • 340

  • 12

  • 13

  • 14

  • 15  

  • 16

  • 18

 

 

Die Fahrpläne für die Streiktage sind auf der NAHBUS Webseite im „News“ Bereich hinterlegt.

Rufbusse können grundsätzlich genutzt werden, allerdings nur nach Verfügbarkeit, so dass es hier zu Kapazitätsengpässen kommen kann.

 

 

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Foto zur Meldung: 5-tägiger Warnstreik im ÖPNV: NAHBUS fährt nach einem Notfahrplan
Foto: 5-tägiger Warnstreik im ÖPNV: NAHBUS fährt nach einem Notfahrplan

Schießen um den Amtspokal

Die Abteilung Sportschießen des MSV Lübstorf lädt zum Schießen um den Amtspokal am Samstag, den 03.05.2025 ein. Der Austragungsort ist die Schießanlage des Schützenvereins Lübstorf im Schulweg 4 in 19069 Lübstorf.

 

Alle weiteren Informationen finden Sie in der beigefügten Ausschreibung.

 

Anmeldungen der Mannschaften bitte bis zum 02.05.2025 über den Sportleiter unseres Schützenvereins,

 

Thoralf Triebe, E-Mail:

 

oder an

 

Frau Roghé, Amt Lützow-Lübstorf, E-Mail: , Tel.: 038874 - 302 26.

 

[Download]

Foto zur Meldung: Schießen um den Amtspokal
Foto: Schießen um den Amtspokal

Warnstreik im ÖPNV: NAHBUS fährt nach dem Samstagsfahrplan

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat NAHBUS mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV beauftragt. NAHBUS beabsichtigt weiterhin, einen Teil davon – Fahrdienstleistungen im Rufbusverkehr – primär an Nachunternehmer zu vergeben. Dafür sollen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern abgeschlossen werden. Ziel dieser Leistungen ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in Nordwestmecklenburg kosteneffizient und umweltfreundlicher anzubieten.

Die Vergabe der Rufbus-Fahrdienstleistung wird öffentlich ausgeschrieben. Hierbei wird jede Rufbus-Linie, auf der die Fahrdienstleistungen zu erbringen sind, als einzelnes Los ausgeschrieben. So können sich interessierte Unternehmen für einzelne, mehrere oder alle Linien werben. Es ist sowohl möglich, die Leistungen mit von NAHBUS gemieteten Fahrzeugen zu erbringen, also auch mit eigenen Fahrzeugen. Unternehmen mit Erfahrungen im Bereich der Personenbeförderung sind eingeladen, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen.

Beabsichtigter Leistungsbeginn ist der 1. April 2025. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet; danach sind Verlängerungsoptionen vorgesehen.

Die Rufbus-Fahrdienstleistung wird im Wege eines Offenes Verfahrens gemäß § 14 Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Die Ausschreibung ist über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) unter dem Link https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHV5MPX zu finden. Im Vergabeportal sind eine detaillierte Beschreibung der Leistung, die Anforderungen an die künftigen Auftragnehmer, die Bedingungen des Vergabeverfahrens und die Vertragsbedingungen hinterlegt. Der Abruf der Verfahrensangaben und der Vergabeunterlagen ist auch ohne Registrierung im Portal möglich. Für die letztendliche Teilnahme am Vergabeverfahren ist dann eine Registrierung im Deutschen Vergabeportal (DTVP) erforderlich. Einsendeschluss für die Angebote mitsamt der erforderlichen Unterlagen über das Portal ist der 3. März 2025.

 

 

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Foto zur Meldung: Warnstreik im ÖPNV: NAHBUS fährt nach dem Samstagsfahrplan
Foto: Warnstreik im ÖPNV: NAHBUS fährt nach dem Samstagsfahrplan

Vergabe der Rufbus-Fahrdienstleistung in Nordwestmecklenburg über ein Offenes Verfahren: Interessierte Unternehmen können sich bewerben

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat NAHBUS mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV beauftragt. NAHBUS beabsichtigt weiterhin, einen Teil davon – Fahrdienstleistungen im Rufbusverkehr – primär an Nachunternehmer zu vergeben. Dafür sollen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern abgeschlossen werden. Ziel dieser Leistungen ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in Nordwestmecklenburg kosteneffizient und umweltfreundlicher anzubieten.

Die Vergabe der Rufbus-Fahrdienstleistung wird öffentlich ausgeschrieben. Hierbei wird jede Rufbus-Linie, auf der die Fahrdienstleistungen zu erbringen sind, als einzelnes Los ausgeschrieben. So können sich interessierte Unternehmen für einzelne, mehrere oder alle Linien werben. Es ist sowohl möglich, die Leistungen mit von NAHBUS gemieteten Fahrzeugen zu erbringen, also auch mit eigenen Fahrzeugen. Unternehmen mit Erfahrungen im Bereich der Personenbeförderung sind eingeladen, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen.

Beabsichtigter Leistungsbeginn ist der 1. April 2025. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet; danach sind Verlängerungsoptionen vorgesehen.

Die Rufbus-Fahrdienstleistung wird im Wege eines Offenes Verfahrens gemäß § 14 Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Die Ausschreibung ist über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) unter dem Link https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHV5MPX zu finden. Im Vergabeportal sind eine detaillierte Beschreibung der Leistung, die Anforderungen an die künftigen Auftragnehmer, die Bedingungen des Vergabeverfahrens und die Vertragsbedingungen hinterlegt. Der Abruf der Verfahrensangaben und der Vergabeunterlagen ist auch ohne Registrierung im Portal möglich. Für die letztendliche Teilnahme am Vergabeverfahren ist dann eine Registrierung im Deutschen Vergabeportal (DTVP) erforderlich. Einsendeschluss für die Angebote mitsamt der erforderlichen Unterlagen über das Portal ist der 3. März 2025.

 

 

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Foto zur Meldung: Vergabe der Rufbus-Fahrdienstleistung in Nordwestmecklenburg über ein Offenes Verfahren:  Interessierte Unternehmen können sich bewerben
Foto: Vergabe der Rufbus-Fahrdienstleistung in Nordwestmecklenburg über ein Offenes Verfahren: Interessierte Unternehmen können sich bewerben

Wichtige Informationen zum Mehrjahresabgabenbescheid ab 2025

Zahlungen


Bitte nehmen Sie KEINE Zahlungen zu den in ihrem letzten erhaltenen Mehrjahres-/ Abgabenbescheid angegebenen Fälligkeiten im Feld „für 2024 und Folgejahre“ zur Grundsteuer per Überweisungen oder veranlassten Daueraufträgen bis zum Erhalt des Abgabenbescheides 2025 vor.


Sollten Sie ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird kein Einzug vorgenommen bis zum Erhalt des Abgabenbescheides 2025 - erst dann wird der Einzug entsprechend der im Abgabenbescheid angeführten Fälligkeiten eingezogen.


Zahllast/Grundsteuerhöhe


Einige Grundstückseigentümer zahlen in Zukunft weniger Grundsteuer, andere müssen in Zukunft mehr zahlen. Belastungsverschiebungen gegenüber dem bisherigen, verfassungswidrigen Recht treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf.
Änderungen in der Höhe der Grundsteuer wird es für Sie auch dann geben, wenn das Gesamtaufkommen Ihrer Gemeinde unverändert bleibt.
Sollte das Gesamtaufkommen in Ihrer Gemeinde niedriger ausfallen als zum Kalenderjahr 2024, wird die Gemeinde an dem Hebesatz eine Anpassung bis zum 30.06.2025 (rückwirkend zum 01.01.2025) vornehmen und Ihnen ein überholter Abgabenbescheid zugehen.


Betrieb der Land- und Forstwirtschaft:


Es handelt sich lediglich um einen Oberbegriff zur Grundsteuer A Veranlagung und ist keineswegs im gewerblichen Sinne gemeint.


Grundsteuer A:


Ist diese Veranlagung neu in Ihrem Kassenzeichen, so hängt es mit folgendem Sachverhalt zusammen. Vor der Einführung der neuen Grundsteuerreform ab 01.01.2025 wurde die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen beim Pächter durch Meldungen an das Finanzamt Schwerin veranlagt. Jetzt wird die Grundsteuer A Veranlagung direkt beim Eigentümer der Flächen veranlagt. Sollte in Ihren Pachtverträgen die Zahlung der öffentlichen Lasten anders geregelt sein, so setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit Ihrem Pächter in Verbindung.


SEPA-Lastschriftverfahren:


Auf Grund der Masse an übermittelten Messbetragsbescheiden vom Finanzamt Schwerin an das Amt Lützow-Lübstorf und die daraus resultierenden Neuveranlagungen oder Änderungen, kann es dazu kommen, dass bereits bestehende Lastschrifteinzugsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Bitte prüfen Sie den Mehrjahresabgabenbescheid genau, ob weiterhin auf den Einzug hingewiesen wird. Wenn nicht, melden Sie sich bitte im Steueramt und wir werden dies korrigieren.


Grundsteuer A und B Veranlagung ab 2025:


Sollten Sie Fragen zur Bemessung haben, bitten wir Sie sich an das zuständige Finanzamt Schwerin zu wenden. Hier ist die Bemessung auf Grund Ihrer übermittelten Grundsteuerdaten erfolgt und auch nur das Finanzamt Schwerin kann Ihnen Fragen dazu beantworten.


Wichtig für Sie zu wissen:


Gegen die Bemessungsgrundlage kann beim Amt Lützow-Lübstorf kein Widerspruch eingereicht werden, da die Berechnung durch das Finanzamt Schwerin erfolgt und somit die ausführende Behörde ist.


Bitte sehen sie von Anrufen und Nachfragen, wann der Versand der Bescheide erfolgt, bis Anfang April 2025, ab. 

Aktuell ist uns eine Auskunft dazu nicht möglich.


Amt Lützow-Lübstorf


Fachdienstleiter Finanzen
Pflughaupt

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Wichtige Informationen zum Mehrjahresabgabenbescheid ab 2025

Zahlungen


Bitte nehmen Sie KEINE Zahlungen zu den in ihrem letzten erhaltenen Mehrjahres-/ Abgabenbescheid angegebenen Fälligkeiten im Feld „für 2024 und Folgejahre“ zur Grundsteuer per Überweisungen oder veranlassten Daueraufträgen bis zum Erhalt des Abgabenbescheides 2025 vor.


Sollten Sie ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird kein Einzug vorgenommen bis zum Erhalt des Abgabenbescheides 2025 - erst dann wird der Einzug entsprechend der im Abgabenbescheid angeführten Fälligkeiten eingezogen.


Zahllast/Grundsteuerhöhe


Einige Grundstückseigentümer zahlen in Zukunft weniger Grundsteuer, andere müssen in Zukunft mehr zahlen. Belastungsverschiebungen gegenüber dem bisherigen, verfassungswidrigen Recht treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf.
Änderungen in der Höhe der Grundsteuer wird es für Sie auch dann geben, wenn das Gesamtaufkommen Ihrer Gemeinde unverändert bleibt.
Sollte das Gesamtaufkommen in Ihrer Gemeinde niedriger ausfallen als zum Kalenderjahr 2024, wird die Gemeinde an dem Hebesatz eine Anpassung bis zum 30.06.2025 (rückwirkend zum 01.01.2025) vornehmen und Ihnen ein überholter Abgabenbescheid zugehen.


Betrieb der Land- und Forstwirtschaft:


Es handelt sich lediglich um einen Oberbegriff zur Grundsteuer A Veranlagung und ist keineswegs im gewerblichen Sinne gemeint.


Grundsteuer A:


Ist diese Veranlagung neu in Ihrem Kassenzeichen, so hängt es mit folgendem Sachverhalt zusammen. Vor der Einführung der neuen Grundsteuerreform ab 01.01.2025 wurde die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen beim Pächter durch Meldungen an das Finanzamt Schwerin veranlagt. Jetzt wird die Grundsteuer A Veranlagung direkt beim Eigentümer der Flächen veranlagt. Sollte in Ihren Pachtverträgen die Zahlung der öffentlichen Lasten anders geregelt sein, so setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit Ihrem Pächter in Verbindung.


SEPA-Lastschriftverfahren:


Auf Grund der Masse an übermittelten Messbetragsbescheiden vom Finanzamt Schwerin an das Amt Lützow-Lübstorf und die daraus resultierenden Neuveranlagungen oder Änderungen, kann es dazu kommen, dass bereits bestehende Lastschrifteinzugsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Bitte prüfen Sie den Mehrjahresabgabenbescheid genau, ob weiterhin auf den Einzug hingewiesen wird. Wenn nicht, melden Sie sich bitte im Steueramt und wir werden dies korrigieren.


Grundsteuer A und B Veranlagung ab 2025:


Sollten Sie Fragen zur Bemessung haben, bitten wir Sie sich an das zuständige Finanzamt Schwerin zu wenden. Hier ist die Bemessung auf Grund Ihrer übermittelten Grundsteuerdaten erfolgt und auch nur das Finanzamt Schwerin kann Ihnen Fragen dazu beantworten.


Wichtig für Sie zu wissen:


Gegen die Bemessungsgrundlage kann beim Amt Lützow-Lübstorf kein Widerspruch eingereicht werden, da die Berechnung durch das Finanzamt Schwerin erfolgt und somit die ausführende Behörde ist.


Bitte sehen sie von Anrufen und Nachfragen, wann der Versand der Bescheide erfolgt, bis Anfang April 2025, ab. 

Aktuell ist uns eine Auskunft dazu nicht möglich.


Amt Lützow-Lübstorf


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Jörg Haase ist neuer Amtsvorsteher des Amtes Lützow-Lübstorf

Am Montag, den 02.09.2024, fand nach der Kommunalwahl im Juni dieses Jahres nun die konstituierende Sitzung des Amtsausschusses statt. Der Amtsausschuss ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan des Amtes und als solches für alle wichtigen Angelegenheiten des Amtes zuständig.


Der Amtsausschuss wählte auf seiner ersten Sitzung der neuen Wahlperiode Herrn Jörg Haase (Bürgermeister Gemeinde Pokrent) zum neuen Amtsvorsteher. Er führt nun den Vorsitz im Amtsausschuss und leitet die Verwaltung des Amtes ehrenamtlich nach den Grundsätzen und Richtlinien des Amtsausschusses. Zu seiner 1. Stellvertreterin wurde Frau Bärbel Eichenbrot (Bürgermeisterin Gemeinde Alt Meteln) und zu seinem 2. Stellvertreter wurde Herr Sven Baltrusch (Bürgermeister Gemeinde Grambow) gewählt. 


Der Amtsausschuss dankte auf seiner Sitzung auch dem bisherigen Amtsvorsteher Herrn Rainer Kloth, der die Geschicke des Amtes in der letzten Wahlperiode mit viel Engagement leitete und sich nun nach 25 Jahren in kommunalpolitischen Ehrenämtern in seinen Ruhestand verabschiedet.
 

Foto zur Meldung: Jörg Haase ist neuer Amtsvorsteher des Amtes Lützow-Lübstorf
Foto: Jörg Haase ist neuer Amtsvorsteher des Amtes Lützow-Lübstorf

Ferienfahrplan während der Schulferien

Vom 22. Juli bis zum 31. August 2024 sind in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Sommerferien. Somit fährt NAHBUS in dieser Zeit nach dem Ferienfahrplan, d.h. alle Fahrten, die auf den Fahrplänen mit dem Zusatz „S“ gekennzeichnet sind (S = fährt nur an Schultagen), werden nicht durchgeführt.

 

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Foto: Ferienfahrplan während der Schulferien

Kein SchülerFerienTicket MV mehr in diesem Jahr

Das SchülerFerienTicket für Mecklenburg-Vorpommern wird nach mehr als zwei Jahrzehnten 
nicht mehr aufgelegt. Nachdem das Ticket in der Vergangenheit große Erfolge mit sehr hohen 
Verkaufszahlen verzeichnen konnte, ist die Nachfrage in den letzten Jahren stetig gesunken. 
Die Einführung des Deutschlandtickets hat viele Fahrgäste dazu bewegt, den öffentlichen 
Nahverkehr zu nutzen. So wurde das SchülerFerienTicket MV bereits im vergangenen 
Sommer viel weniger in Anspruch genommen. Aus diesem Grund haben die 
Verkehrsunternehmen des Landes gemeinsam beschlossen, in diesem Jahr das 
SchülerFerienTicket MV nicht mehr anzubieten.

 

Wer in den Sommerferien gern mobil bleiben will oder mit Bus und Bahn verreisen möchte, 
kann das Deutschlandticket für 49 Euro pro Monat in der „NAHBUS Tickets App“ als 
Handyticket erwerben. Das Deutschlandticket ist monatlich kündbar. Somit eignet es sich 
ebenfalls gut für die Ferien.

 

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Foto: Kein SchülerFerienTicket MV mehr in diesem Jahr

Künftige Erstklässler können gratis Busfahren üben: Übungswoche mit den Eltern vor den Sommerferien

Auch in diesem Jahr bietet NAHBUS wieder eine kostenfreie Busfahr-Übungswoche für die 
künftigen Erstklässler an. Von Montag, 15. Juli bis Donnerstag, 18. Juli 2024 können Kinder, die am 31. August eingeschult werden, in Begleitung eines Eltern- oder Großelternteils oder einer anderen erziehungsberechtigten Person in der Zeit von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr den Fahrweg zur künftigen Grundschule mit dem Bus üben. Diese Fahrten sind für den künftigen 
Erstklässler und eine erwachsene Begleitperson kostenfrei, d.h. es muss kein Fahrschein 
erworben werden. Diese Regelung gilt auf allen NAHBUS Linien im Stadtverkehr Wismar 
sowie auf allen Takt- und Regionallinien in Nordwestmecklenburg. Sollte keine Rückfahrt von 
der Grundschule zurück zum Wohnort gemäß Fahrplan in diesem Zeitfenster angeboten 
werden, wird empfohlen, die Rückfahrt in Eigenregie zu organisieren.


Für die Teilnahme an dieser Übungsfahrt ist eine telefonische Anmeldung bei NAHBUS unter 
der kostenfreien Servicenummer 0800 / 6346287 erforderlich, bei der der Name des Kindes 
und der Begleitperson sowie der künftigen Grundschule und der Einstiegshaltestelle 
anzugeben ist.

 

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Foto: Künftige Erstklässler können gratis Busfahren üben: Übungswoche mit den Eltern vor den Sommerferien

Digitaler Mängelmelder Klarschiff. MV jetzt auch im Amtsbereich Lützow-Lübstorf möglich

Ob volle Papierkörbe, defekte Straßenlaternen, lose Gehwegplatten, Müllablagerungen, Straßenschäden -  Hinweise können Sie nun über die Online-Plattform Klarschiff.MV melden. Alle Anliegen werden dann in Ihrem Auftrag zur direkten Bearbeitung an die zuständige Stelle weitergeleitet. Der Bearbeitungsstatus aller Anliegen kann jederzeit transparent auf der Anliegenkarte einsehen werden. Über den Bearbeitungsstand Ihres gemeldeten Anliegens werden Sie automatisch per E-Mail informiert.

 

Amtsverwaltung >> Bürgerservice >> Schadensmeldungen

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Foto: Digitaler Mängelmelder Klarschiff. MV jetzt auch im Amtsbereich Lützow-Lübstorf möglich

Nach Busverweis von Kindern: NAHBUS kündigt Konsequenzen an

NAHBUS hat den Sachverhalt vom 17. August 2022, als ein Busfahrer zwei 10- und 12-jährige Schüler auf der Fahrt von Neukloster nach Zurow aufgrund der Nichteinhaltung der Maskenpflicht des Busses verwiesen hat, intensiv geprüft. Dabei wurde ein Fehlverhalten des Busfahrers festgestellt. Es ist gesetzlich geregelt, dass Kinder unter 14 Jahren nur dann von der Beförderung ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie einer Vertrauensperson oder der Polizei übergeben werden. Das ist in diesem Fall nicht geschehen. Auch wurde die NAHBUS Leitstelle nicht über den Vorfall informiert.
NAHBUS bedauert den Vorfall zutiefst und entschuldigt sich für das Verhalten des Mitarbeiters. Als Konsequenz wird der Vorfall arbeitsrechtlich geahndet. 
Das Unternehmen betont aber, dass seine Fahrerinnen und Fahrer insbesondere auf die jungen Fahrgäste stets ein wohlwollendes Augenmerk legen.


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Foto: Nach Busverweis von Kindern: NAHBUS kündigt Konsequenzen an

Bauarbeiten B105 Gägelow: Busse werden umgeleitet

Ab Montag, 5. September 2022 wird die B105 innerhalb der Ortslage Gägelow aufgrund von Baumaßnahmen voll gesperrt. Somit können einige Haltestellen in Gägelow und Proseken nicht mehr in vollem Umfang bedient werden. Im ersten Bauabschnitt, der voraussichtlich bis zum 9. Oktober 2022 dauern wird, werden die betroffenen Linienverbindungen über Zierow und Wisch umgeleitet. Innerhalb dieser Bauphase gilt für die Linien 1, 2, 240, 241, 250, 330, 400, 401 und 402 ein Sonderfahrplan. Zusätzlich wird am Abzweig nach Zierow/Wisch eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Diese Sonderfahrpläne können auf der NAHBUS Webseite unter www.nahbus.de/fahrplan eingesehen werden.

 


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Foto: Bauarbeiten B105 Gägelow: Busse werden umgeleitet

Angebot für Neu-Abonnenten: „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“: Bitte Vorlaufzeiten beachten

NAHBUS bietet allen künftigen Neu-Abonnenten ein zeitlich begrenztes Sonderangebot bis 31. Dezember 2022 an: das „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“. Das Angebot richtet sich an Fahrgäste, die bisher noch keinen Abo-Vertrag bei NAHBUS hatten oder an diejenigen, deren letzter Abo-Vertrag bereits seit mehr als einem Jahr ausgelaufen ist.

 

Neu-Abonnenten, die bis spätestens zum 31. Dezember 2022 bei NAHBUS einen Vertrag über ein „Schnupper-Abo“ abschließen, zahlen pro Geltungsmonat nur den halben Preis des sonst üblichen Abo-Tarifes. Somit kann man z.B. in Wismar bereits für 21 Euro (statt 42 Euro) pro Monat Busfahren oder das Gesamtnetz für 42,50 Euro (statt 85 Euro) pro Monat nutzen. Für Schüler/Azubis/Studenten gilt das Sonderangebot gleichermaßen (hier ist eine Stammkarte erforderlich).

 

Ticket

Preisstufe A

Preisstufe B

Preisstufe C

Regulär

-50%

Regulär

-50%

Regulär

-50%

Vollzahler

42,00

21,00

82,00

41,00

85,00

42,50

Schüler/Azubi

37,50

18,75

71,00

35,50

72,00

36,00

(Preise pro Monat)

 

Das „Schnupper-Abo für 3 Monate“ hat eine feste Laufzeit von 3 Kalendermonaten, verlängert sich nicht automatisch und muss nicht extra gekündigt werden. So muss kein Fahrgast die Befürchtung haben, in eine „Abo-Falle“ zu geraten. Die monatlichen Beiträge werden per Lastschrift vom Konto des Fahrgastes eingezogen. Die Abo-Karten werden per Post zugesendet.

 

Aufgrund der Banklaufzeiten für das Lastschriftverfahren sowie der erforderlichen Postlaufzeiten für den Versand der Abo-Karten gilt: 
Die Antragsstellung für das Schnupper-Abo muss jeweils bis spätestens zum 10. Tag des Vormonats erfolgen, wenn im Folgemonat mit dem Abo begonnen werden soll (ein späterer Laufzeitbeginn ist aber möglich; allerspätestens aber zum 1. Februar 2023). Das bedeutet: 

 

Antragseingang bei NAHBUS bis

(Datum Poststempel)

3 Monate Abo-Laufzeit von ... bis ..

10. September 2022

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

10. Oktober 2022

1. November 2022 bis 31. Januar 2023

10. November 2022

1. Dezember 2022 bis 28. Februar 2023

10. Dezember 2022

1. Januar 2023 bis 31. März 2023

11.-31. Dezember 2022

Je nach Eingangsdatum und aufgrund der Feiertage wird ein Laufzeitbeginn zum 1. Januar 2023 angestrebt, ist aber ggf. erst zum 1. Februar 2023 möglich.

 

Weitere Informationen sowie der Abo-Antrag für das „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“ sind auf der NAHBUS Webseite zu finden unter: www.nahbus.de/tickets-tarife


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Jetzt einsteigen: Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis

Zum 31. August 2022 endet das bundesweite 9-Euro-Ticket. Als Nachfolgeangebot bietet NAHBUS seinen Fahrgästen ab September eine zeitlich begrenzte Sonderaktion an, nämlich das „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“. Das bedeutet: Wer jetzt einen Vertrag über ein „Schnupper-Abo“ bis spätestens zum 31. Dezember 2022 bei NAHBUS abschließt, zahlt pro Monat nur den halben Preis des sonst üblichen Abo-Tarifs. Somit kann man in Wismar bereits für 21 Euro (statt 42 Euro) pro Monat Busfahren oder das Gesamtnetz für 42,50 Euro (statt 85 Euro) pro Monat nutzen. Für Schüler/Azubis gilt das Sonderangebot gleichermaßen.

 

 

Ticket                  Preisstufe A            Preisstufe B             Preisstufe C
                       Regulär   -50%        Regulär   -50%         Regulär    -50%
Vollzahler         42,00     21,00        82,00      41,00         85,00      42,50
Schüler/Azubi   37,50     18,75        71,00      35,50         72,00      36,00


(Preise pro Monat)

 

„Viele Fahrgäste haben den ÖPNV dank des 9-Euro-Tickets kennengelernt. Daher möchten wir Fahrgästen, die bisher noch kein Abo bei NAHBUS abgeschlossen haben, ein attraktives Einstiegsangebot unterbreiten, in die Abo-Welt hinein zu schnuppern und die Vorteile des Busfahrens mit NAHBUS zu erleben“, so Jörg Lettau, Geschäftsführer bei NAHBUS. 

Das „Schnupper-Abo für 3 Monate“ hat eine feste Laufzeit, verlängert sich nicht automatisch und muss nicht extra gekündigt werden. So muss kein Fahrgast die Befürchtung haben, in eine „Abo-Falle“ zu geraten. Die monatlichen Beiträge werden per Lastschrift vom Konto des Fahrgastes eingezogen. Die Abo-Karten werden per Post zugesendet.

Weitere Informationen sowie der Abo-Antrag für das „Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis“ sind auf der NAHBUS Webseite zu finden unter: www.nahbus.de/tickets-tarife


Pressekontakt:
NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Silke Fischer – Marketing
Wismarsche Str. 155
23936 Grevesmühlen
Tel. 03881/7888-56
E-Mail:

 

Foto zur Meldung: Jetzt einsteigen: Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis
Foto: Jetzt einsteigen: Schnupper-Abo für 3 Monate zum halben Preis

Schulanfang: Maskenpflicht im ÖPNV besteht auch weiterhin

Am Montag, 15. August 2022 beginnt für die Schüler in Mecklenburg-Vorpommern das neue Schuljahr. NAHBUS weist darauf hin, dass im ÖPNV weiterhin die Maskenpflicht besteht. Dieses gilt auch für die Schülerbeförderung in den Bussen, selbst wenn an den Schulen das Tragen einer Maske nicht mehr vorgeschrieben sein sollte. Daher bittet NAHBUS die Eltern darauf zu achten, ihren Kindern für die Schulbusfahrt eine Maske mitzugeben.

 

 

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Foto zur Meldung: Schulanfang: Maskenpflicht im ÖPNV besteht auch weiterhin
Foto: Schulanfang: Maskenpflicht im ÖPNV besteht auch weiterhin

Fahrplanoptimierungen und neue Haltestellen ab 15. August

Fahrplanoptimierungen und neue Haltestellen ab 15. August

Am Montag, 15. August 2022 beginnt für die Schüler in Mecklenburg-Vorpommern das neue Schuljahr. NAHBUS hat einige Fahrplanoptimierungen vorgenommen, um dem geänderten Bedarf an den Schülerverkehr zum neuen Schuljahr zu entsprechen. So wurden z.B. die folgenden Haltestellen neu in den Fahrplan mit aufgenommen:
•    Ziethen Wietingsbek (bedient durch Linie 131 und 146)
•    Hof Mummendorf Ausbau (bedient durch Linie 341, 342)
•    Grieben Lübseer Weg (bedient durch Linie 342)
•    Retelsdorfer Weg (bedient durch Linie 351)

Auf den Linien 161 wird es morgens eine zusätzliche Fahrt um 6.16 Uhr ab Gadebusch Industriestraße (über Güstow, Stresdorf und Möllin) zum Anschluss an die Linie 148 nach Schwerin Am Tannenhof geben.

Die Linie 390 von Schönberg über Dassow und Klütz nach Boltenhagen/Weiße Wiek fährt ab 15. August ebenfalls morgens einmal häufiger: Abfahrt am Schönberger Bahnhof ist um 7.35 Uhr, Ankunft an der Weißen Wiek um 8.29 Uhr.

Die Fahrpläne mit Gültigkeit ab 15. August 2022 sowie eine Übersicht der Fahrplanänderungen sind auf der NAHBUS Webseite unter www.nahbus.de einsehbar.

Die neuen Schülerzeitkarten werden über die Schulen an den ersten Schultagen ausgegeben. Schüler, die bisher noch kein Passbild abgegeben haben, werden gebeten, dieses umgehend nachzuholen.
 

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Holzklau ist kein Kavaliersdelikt

Holzklau ist kein Kavaliersdelikt

 

In den Wäldern die sich im Besitz des Landes Mecklenburg Vorpommern und des Zweckverbandes „Schaalsee-Landschaft“ befinden, wird immer wieder Holz gestohlen. Besonders dreist gehen die Holzdiebe in den Wäldern rund um Badow vor; hier wurden zahlreiche Bäume gefällt sowie Totholz aus Windbruch aufgearbeitet und abtransportiert. Es handelt sich dabei keinesfalls um einen Kavaliersdelikt sondern um Diebstahl, der strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Wälder des Landes Mecklenburg Vorpommern, die durch das Amt für das Biosphärenreservat Schaalsee verwaltet werden, wurden dem Land vom Bund mit der Maßgabe übertragen, diese naturnah zu entwickeln und aus der Nutzung zu nehmen. „Waldwildnis“ ist in Deutschland sehr selten geworden, was fatale Folgen für die biologische Vielfalte in hat. Da Totholz in all seinen Verfallsstadien normalerweise in großen Mengen in Wäldern vorhanden ist, haben sich viele Tier- und Pflanzenarten darauf spezialisiert. In aufgeräumten Wäldern haben diese Arten keinen Lebensraum mehr. Während intensiv genutzte Nadelwälder in ihrem ökologischen Wert landwirtschaftlichen Monokulturen gleichzusetzen sind, herrscht in nicht genutzten Wäldern eine enorme Artenvielfalt. Ungenutzte Waldbereiche sind daher keineswegs nutzlos und nicht zur Selbstbedienung freigegeben. Die Biosphärenreservatsverwaltung wird ihre Waldgebiete in Zukunft verstärkt kontrollieren und bei Holzdiebstahl Anzeige erstatten.  

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Foto zur Meldung: Holzklau ist kein Kavaliersdelikt
Foto: Holzklau ist kein Kavaliersdelikt


Veranstaltungen

06.06.​2025 bis
07.06.​2025
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Kunst offen - Retgendorfer Malgruppe "Farbenrausch"
Am Pfingstwochenende werden wir, die Retgendorfer Malgruppe "Farbenrausch", das Gemeindehaus in ... [mehr]