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Lärmaktionsplanung

 

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BIMSchG) von Städten und Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für „… Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr“. Im Amtsbereich Lützow-Lübstorf sind die Bundesstraßen 104 und 106 vom Verkehrslärm betroffen.

 

Der Amtsausschuss Lützow-Lübstorf hat die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2024 (4. Stufe) für das Amtsgebiet am 12.3.2024 beschlossen. Der abschließende Bericht des Lärmaktionsplanes kann während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung direkt oder unter dem folgenden Link eingesehen werden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung für den Amtsbereich finden Sie auf den Internetseiten des LUNG MV.