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zwei geringfügig Beschäftigte für die Grünflächenpflege (m/w/d) in der Gemeinde Seehof

Allgemeines

Die Gemeinde Seehof sucht ab sofort zwei

geringfügig Beschäftigte für die Grünflächenpflege (m/w/d)

Die Arbeitszeit wird nach Bedarf gestaltet und beträgt höchstens 43,3 Stunden im Monat. Die Vergütung erfolgt nach dem Mindestlohngesetz (aktuell maximal 603 € monatlich).

Ihre Aufgaben:

  • Pflege und gärtnerische Betreuung von Spiel- und Sportplätzen sowie Grünanlagen

  • Straßen- und Wegepflege einschließlich Erhaltungsmaßnahmen

  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, insbesondere Winter-, Streu- und Räumdienst

  • Durchführung kleinerer Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an gemeindeeigenen Gebäuden, Einrichtungen und Fahrzeugen

  • Beschaffung von Material in Abstimmung mit dem Bürgermeister

  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Gemeindeveranstaltungen

Ihr Profil:

  • handwerkliches Geschick sowie technisches Verständnis

  • selbstständiges und strukturiertes Arbeiten

  • Zuverlässigkeit und Sorgfalt sowie Eigeninitiative

  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten 

 

Kosten, die mit der Bewerbung verbunden sind, können nicht erstattet werden.

 

Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 11.10.2026 per E-Mail an oder per Post an

 

Amt Lützow-Lübstorf

Personalamt

Dorfmitte 24

19209 Lützow

 

 

gez. Claus Wergin

Bürgermeister

Kontakt

Amt Lützow-Lübstorf / Personalamt
Dorfmitte 24
19209 Lützow

Telefon (038874) 302-22


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