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Wichtige Informationen für das Schuljahr 2017/2018

Viele ABC-Schützen  in den Kindertagesstätten warten voller Vorfreude auf den großen Tag – Ihre Einschulung!

Doch da gibt es ein paar wichtige Details die durch Eltern zu beachten sind. Die Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg legt fest welche Schule zu besuchen ist. Für die Grundschule ist diese Einteilung sogar bindend. Nur in besonderen Ausnahmen wird die Beschulung an sogenannten örtlich nicht zuständigen Schulen genehmigt.

 

Sollte Sie planen abweichend von dieser Einteilung Ihr Kind an einer anderen Schule zu beschulen, dann ist ein formloser Antrag notwendig. Vor allem, wenn Sie die Einschulung an einer örtlich nicht zuständigen Schule planen.

 

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema?

Ihre Ansprechpartner sind:   

Frau Waldraff             038874 / 302 27

Frau Schmidt             038874 / 302 26