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Öffentlichkeit kann sich an der Aufstellung der 4. Stufe des Lärmaktionsplans beteiligen

Vom 29. Januar bis 29. Februar 2024 kann sich die Öffentlichkeit online unter www.luetzow-luebstorf.de/Amtsverwaltung/BauenundWohnen/LÄrmaktionsplan an der Aufstellung der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes beteiligen. Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, sich über die Lärmaktionsplanung zu informieren und Hinweise und Anregungen zu konkreten Verkehrslärmbelastungen zu geben. Diese werden im Rahmen der Aktualisierung des Lärmaktionsplans geprüft.

Was ist der Lärmaktionsplan?
Bei dem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Konzept, welches Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch den Verkehr und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Hierzu zählt Lärm, der durch den Straßenverkehr verursacht wird.

Grundlage für die verpflichtende Lärmaktionsplanung ist die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union „Richtlinie 2002/49/EG“. Bereits 2018 hat das Amt Lützow-Lübstorf für seine Gemeinden den Lärmaktionsplan der 3. Stufe erarbeitet. Dieser soll nun in Verbindung mit den aktualisierten Lärmkarten der Stufe 4 überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Stufe wird nun öffentlich vorgestellt und beinhaltet Betrachtungen zum Verkehrslärm an der B 106 und 104 als Hauptverkehrsstraße. 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist auf der Website www.luetzow-luebstorf.de zu finden und wird zusätzlich in der Amtsverwaltung (Bauamt, Zimmer 17) öffentlich ausgelegt. Hinweise und Anregungen zum Lärmaktionsplan können bis zum 29. Februar 2024 postalisch an das Amt Lützow-Lübstorf (Dorfmitte 24, 19209 Lützow) oder per E-Mail an  gesandt werden. 

Bauamt