Lärmaktionsplan
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BIMSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen,
mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für „… Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei
Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr“. Im Amtsbereich Lützow-Lübstorf ist insbesondere die Bundesstraße 104 vom Verkehrslärm betroffen.
Der Amtsausschuss Lützow-Lübstorf hat den Lärmaktionsplanes 2018 in der Sitzung am 19.03.2017 beschlossen.
Den Lärmaktionsplan des Amtes können Sie über den folgenden Link oder während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung einsehen. Die Ergebnisse der
Lärmkartierung für den Amtsbereich finden Sie auf den Internetseiten des LUNG MV.