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Öffentliche Auslegung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg zum Thema (Wind-)Energie

Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg arbeitet seit einigen Jahren an der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramm für das sog. Kapitel 6.5 Energie und des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichtes. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transportes und der Speicherung von Energie. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang eine Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes Westmecklenburg. Zu diesem gehören die Landkreis NWM, LUP sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

In der Zeit von 31.8.2021 bis zum 2.11.2021 findet die öffentliche Auslegung des Entwurfes statt, zu der alle BürgerInnen sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Stellung beziehen können.

Im Amtsgebiet Lützow-Lübstorf sind folgende Windeignungsgebiete im Rahmen eines umfangreichen Abwägungsprozesses zur Diskussion gestellt:

 

11/2021         Gadebusch Süd (Fläche 84 ha)
12/2021         Renzow West (Fläche 193 ha)
13/2021         Renzow Ost (Fläche 193 ha)
14/2021         Groß Welzin (Fläche 120 ha)

 

Weitergehende Informationen zur öffentlichen Auslegung, alle vorliegenden Informationen sowie die Angaben zur Beteiligungsmöglichkeit finden Sie während der Auslegungsfrist im Internet unter:


www.raumordnung-mv.de

www.region-westmecklenburg.de.