Regelungen zur Stichwahl am 9. Mai 2021 zwischen den beiden stärksten Kandidaten Tino Schomann (CDU) mit 35,9 % der Stimmen und Kerstin Weiss (SPD) mit 34,7 % der Stimmen

  1. Sofern bei den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist, kann selbstverständlich auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte gewählt werden. Die Wählerin oder der Wähler weisen sich (sofern nicht persönlich bekannt) dann im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) aus.
     
  2. Personen, die bereits für die Wahl am 25.04.2021 Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugestellt.
     
  3. Es ist auch möglich, für die Stichwahl Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde zu beantragen.
     
  4. Personen, die glaubhaft machen, keine Briefwahlunterlagen erhalten zu haben, können bis zum 8. Mai 2021, 12 Uhr einen neuen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen für die Stichwahl bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde beantragen.