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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl im Briefwahlbüro des Amtes Lützow-Lübstorf in Lützow abgeben oder sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen.

 

Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Merkblatt, Stimmzettel sowie Umschlägen) können ab sofort beantragt werden:

 

  • per Post: Amt Lützow-Lübstorf, Dorfmitte 24, 19209 Lützow

  • per E-Mail:  

  • per QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte

  •  

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

 

Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Ein formloser Antrag ist ebenso möglich.

 

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in einem frankierten Umschlag an das Wahlbüro.

 

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich ab 10. Februar 2024, da vorher noch keine Stimmzettel vorliegen.

 

Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt. Sie dürfen für bis zu vier weiteren wahlberechtigten Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen abholen. 

 

Sie haben auch die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.

 

Unser Briefwahlbüro befindet sich voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 (sofern alle Unterlagen vorliegen) im Amtsgebäude des Amtes Lützow-Lübstorf, Dorfmitte 24, 19209 Lützow, und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

 

Montag und Mittwoch:                 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:          09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag:                                          09.00 Uhr – 12.00 Uhr

 

Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr bei der Wahlleitung, Gemeindewahlbehörde des Amtes Lützow-Lübstorf, Dorfmitte 24, 19209 Lützow, eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen. 

Der Wahlbrief ist nicht in den Wahllokalen Ihrer Gemeinde vor Ort abzugeben!

 

Bitte beachten Sie die Frankierung und die Postlaufzeiten. 

 

Mit Blick auf die verkürzten Fristen empfehlen wir Ihnen, die Urnenwahl am Wahlsonntag in Ihrer jeweiligen Gemeinde oder die Briefwahl vor Ort im Amt Lützow-Lübstorf zu nutzen.

 

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen steht Ihnen die Gemeindewahlleitung des Amtes Lützow-Lübstorf unter den Rufnummern 038874/302-0, 038874/302-21 oder 038874/302-24 und per Mail unter  zur Verfügung.

 

K. Osgarth                                                               K. Ahrens

Gemeindewahlleiterin                                                  stellv. Gemeindewahlleiterin