Wichtige Informationen zum Mehrjahresabgabenbescheid ab 2025
Zahlungen
Bitte nehmen Sie KEINE Zahlungen zu den in ihrem letzten erhaltenen Mehrjahres-/ Abgabenbescheid angegebenen Fälligkeiten im Feld „für 2024 und Folgejahre“ zur Grundsteuer per Überweisungen oder veranlassten Daueraufträgen bis zum Erhalt des Abgabenbescheides 2025 vor.
Sollten Sie ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird kein Einzug vorgenommen bis zum Erhalt des Abgabenbescheides 2025 - erst dann wird der Einzug entsprechend der im Abgabenbescheid angeführten Fälligkeiten eingezogen.
Zahllast/Grundsteuerhöhe
Einige Grundstückseigentümer zahlen in Zukunft weniger Grundsteuer, andere müssen in Zukunft mehr zahlen. Belastungsverschiebungen gegenüber dem bisherigen, verfassungswidrigen Recht treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf.
Änderungen in der Höhe der Grundsteuer wird es für Sie auch dann geben, wenn das Gesamtaufkommen Ihrer Gemeinde unverändert bleibt.
Sollte das Gesamtaufkommen in Ihrer Gemeinde niedriger ausfallen als zum Kalenderjahr 2024, wird die Gemeinde an dem Hebesatz eine Anpassung bis zum 30.06.2025 (rückwirkend zum 01.01.2025) vornehmen und Ihnen ein überholter Abgabenbescheid zugehen.
Betrieb der Land- und Forstwirtschaft:
Es handelt sich lediglich um einen Oberbegriff zur Grundsteuer A Veranlagung und ist keineswegs im gewerblichen Sinne gemeint.
Grundsteuer A:
Ist diese Veranlagung neu in Ihrem Kassenzeichen, so hängt es mit folgendem Sachverhalt zusammen. Vor der Einführung der neuen Grundsteuerreform ab 01.01.2025 wurde die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen beim Pächter durch Meldungen an das Finanzamt Schwerin veranlagt. Jetzt wird die Grundsteuer A Veranlagung direkt beim Eigentümer der Flächen veranlagt. Sollte in Ihren Pachtverträgen die Zahlung der öffentlichen Lasten anders geregelt sein, so setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit Ihrem Pächter in Verbindung.
SEPA-Lastschriftverfahren:
Auf Grund der Masse an übermittelten Messbetragsbescheiden vom Finanzamt Schwerin an das Amt Lützow-Lübstorf und die daraus resultierenden Neuveranlagungen oder Änderungen, kann es dazu kommen, dass bereits bestehende Lastschrifteinzugsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Bitte prüfen Sie den Mehrjahresabgabenbescheid genau, ob weiterhin auf den Einzug hingewiesen wird. Wenn nicht, melden Sie sich bitte im Steueramt und wir werden dies korrigieren.
Grundsteuer A und B Veranlagung ab 2025:
Sollten Sie Fragen zur Bemessung haben, bitten wir Sie sich an das zuständige Finanzamt Schwerin zu wenden. Hier ist die Bemessung auf Grund Ihrer übermittelten Grundsteuerdaten erfolgt und auch nur das Finanzamt Schwerin kann Ihnen Fragen dazu beantworten.
Wichtig für Sie zu wissen:
Gegen die Bemessungsgrundlage kann beim Amt Lützow-Lübstorf kein Widerspruch eingereicht werden, da die Berechnung durch das Finanzamt Schwerin erfolgt und somit die ausführende Behörde ist.
Bitte sehen sie von Anrufen und Nachfragen, wann der Versand der Bescheide erfolgt, bis Anfang April 2025, ab.
Aktuell ist uns eine Auskunft dazu nicht möglich.
Amt Lützow-Lübstorf
Fachdienstleiter Finanzen
Pflughaupt