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Wichtiger Hinweis | Nutzen Sie Ihr Wahlrecht auch in Pandemiezeiten

Erkältungssymptome? Kurzfristig in Quarantäne?
Das schließt Sie von einer Teilnahme an der Landratswahl nicht aus.
Personen mit Erkältungssymptomen können ausnahmsweise auch am Wahltag bis 15.00 Uhr noch einen Wahlschein bei Ihrer zuständigen Gemeindewahlbehörde beantragen.
Erfolgt die Antragstellung so spät, dass die rechtzeitige postalische Zustellung der Wahlunterlagen nicht sichergestellt ist, kann auch ein Vertreter mit der Abholung der Briefwahlunterlagen beauftragt werden.
Gleiches gilt für Personen, die kurzfristig in Quarantäne versetzt wurden.
Wenden Sie sich in einem der genannten Fälle bitte an: 038874 302 65/038874 302 21

Ihre Gemeindewahlbehörde