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Nach Busverweis von Kindern: NAHBUS kündigt Konsequenzen an

NAHBUS hat den Sachverhalt vom 17. August 2022, als ein Busfahrer zwei 10- und 12-jährige Schüler auf der Fahrt von Neukloster nach Zurow aufgrund der Nichteinhaltung der Maskenpflicht des Busses verwiesen hat, intensiv geprüft. Dabei wurde ein Fehlverhalten des Busfahrers festgestellt. Es ist gesetzlich geregelt, dass Kinder unter 14 Jahren nur dann von der Beförderung ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie einer Vertrauensperson oder der Polizei übergeben werden. Das ist in diesem Fall nicht geschehen. Auch wurde die NAHBUS Leitstelle nicht über den Vorfall informiert.
NAHBUS bedauert den Vorfall zutiefst und entschuldigt sich für das Verhalten des Mitarbeiters. Als Konsequenz wird der Vorfall arbeitsrechtlich geahndet. 
Das Unternehmen betont aber, dass seine Fahrerinnen und Fahrer insbesondere auf die jungen Fahrgäste stets ein wohlwollendes Augenmerk legen.


Pressekontakt:
NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Silke Fischer – Marketing
Wismarsche Str. 155
23936 Grevesmühlen
Tel. 03881/7888-56
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