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Am 30. Juni 2021 ist Meldeschluss bei der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Betroffene, deren Angehörige oder Betreuer können sich noch bis zum Meldeschluss am 30.06.2021 persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief, Mail oder Fax an die Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wenden. Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Sonderpädagogik, Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Die Anlauf- und Beratungsstelle wurde bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtet.

 

Die Landesbeauftragte Anne Drescher sagte: 
„Ich bitte Angehörige, Bekannte, Betreuungs- und Pflegepersonen, mögliche Betroffene anzumelden: Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail, schicken Sie ein Fax. Es geht um Menschen, die in der DDR als Minderjährige in Nervenkliniken, Behinderteneinrichtungen, in Internaten von Hilfs- und Sonderschulen z.B. für Hör- und Sehgeschädigte, aber auch als Rollstuhlfahrer in Alters- und Pflegeheimen untergebracht waren. 
Betroffene berichten in den Beratungsgesprächen bei uns häufig über Schläge, Demütigungen, Essensentzug, Fixierung in Netzbetten. Sehr oft sind sie in ungeeigneten und mangelhaften Unterkünften untergebracht worden und haben nicht die notwendige Zuwendung, Förderung und Bildung erhalten.“

 

Kontakt
Anlauf- und Beratungsstelle
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Tel.: 0385 55 156 901
Fax: 0385 734 007
E-Mail: mailto:
Internet: http://www.landesbeauftragter.de

 

Fotobeschreibung: 
Außenstelle der Bezirksnervenklinik Schwerin in Dobbertin, Rückansicht Haus 16, Foto: Landeshauptarchiv Schwerin, Bestand: LHA SN 7.11-1/31 BNK Schwerin, Signatur: Nr. 83, S-2017-161-002