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Maskenpflicht in Bussen gilt auch für Schüler – Im Notfall Gratis-Masken für Schüler beim Busfahrer

Bereits seit Ende April gilt die Maskenpflicht in Bus und Bahn. Diese Regelung gilt auch für Schulkinder. Da es immer mal wieder vorkommt, dass ein Kind seine Maske zuhause vergessen hat, halten die Busfahrer von NAHBUS für solche Fälle kostenlose Masken für Schüler bereit. Denn es gilt nach wie vor die Regelung, dass eine Beförderung nur mit Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt, es sei denn, man ist durch ein ärztliches Attest hiervon befreit. 
Generell kann für 2 Euro eine Maske beim Fahrer gekauft werden, wenn man keine eigene Mund-Nasen-Bedeckung dabei hat. Diese Regelung gilt auch weiterhin, lediglich im Rahmen der Schülerbeförderung entfällt diese Gebühr, da Kinder häufig kein Bargeld dabei haben. Da kein Schulkind ohne Maske an der Haltestelle stehen gelassen werden soll, hat sich NAHBUS zu dieser Maßnahme entschlossen. Allerdings sollte es für die Kinder nicht zur Gewohnheit werden, sich eine Maske beim Busfahrer zu besorgen, denn nach wie vor sind die Eltern in der Pflicht, ihren Kindern eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzugeben. Die Maske muss bereits beim Einsteigen in den Bus sowie während der ganzen Fahrt getragen werden und zwar so, dass sie Mund und Nase bedeckt.

 

Pressekontakt:
NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Silke Fischer – Marketing
Wismarsche Str. 155
23936 Grevesmühlen
Tel. 03881/7888-56
E-Mail: