Verbrennen von Gartenabfällen

Der Landkreis Nordwestmecklenburg bietet seinen Bürgern mehrere Entsorgungs-möglichkeiten für pflanzliche Abfälle an. Gemäß aktueller Klarstellung des Wirtschaftsministeriums ist die Nutzung der Möglichkeiten, wie z.B. der haushaltsbezogenen Biotonne, möglich und zumutbar. Darüber hinaus bieten im Amtsbereich Lützow-Lübstorf die Gemeinden Lützow, Pingelshagen und Seehof ihren Bürgern saisonal kostenfreie Sammelsysteme an (Container). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Amtsverwaltung. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, ist damit unzulässig. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Nähere Informationen zum Thema finden Sie hier:

 

https://www.nordwestmecklenburg.de/de/artikel/verbrennen-und-verwerten-von-gartenabfaellen.html