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Wahl neuer Schiedspersonen

Im Juni 2024 endet die Amtszeit der in der Schiedsstelle des Amtes Lützow-Lübstorf tätigen Schiedspersonen. Aus diesem Grund suchen wir wieder zwei interessierte Einwohner unseres Amtsbereiches, die Interesse haben, dieses Ehrenamt für eine Amtsdauer von 5 Jahren auszuüben.


Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

 

Im § 4 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern – SchStG M-V ist zur Eignung für das Schiedsamt folgendes festgelegt:


Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden:

 

  1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

     

  2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

     

  3. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.


Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

 

  1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

     

  2. nicht im Bereich des Amtes Lützow-Lübstorf wohnt.


Alle interessierten Einwohner unseres Amtsbereiches, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, können sich für das Ehrenamt als Schiedsperson bewerben. 
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. 


Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.schiedsamt.de


Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis spätestens zum 28.April 2024 an das 
Amt Lützow-Lübstorf, Dorfmitte 24, 19209 Lützow oder per Mail an:  


Sollten Ihrerseits Fragen zu dem Ehrenamt bestehen, können Sie sich gerne im Vorfeld bei Frau Fanter unter der Telefonnummer 038874/302-21 informieren.

 

Fanter
Fachdienstleiterin Zentrale Dienste und Soziales